Wednesday, May 18, 2011

Die Neuausrichtung der Bundeswehr

Unser Verteidigungsminister hat heute durchklingen lassen, wie die
Bundeswehr zukünftig ausgerichtet werden soll.
Dabei fällt auf, dass die Soldaten die für ein ständigen Aufenthalt im
Ausland vorgesehen sind, von 7.000 auf 10.000 Soldaten erhöht wird.

Die Argumentation ist dabei immer die gleiche, wir sind durch unsere
Bündnispartner dazu angehalten uns an Einsätzen zu beteiligen. Dabei
sollte man jedoch eins nicht aus dem Auge verlieren: Das Grundgesetz.

Artikel 87a (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung
auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation
müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

Zwei Hauptpunkte stechen hier raus.

1) Die Streitkräfte werden nur zur Verteidigung aufgestellt
2) Die Stärke und Grundzüge wird durch den Haushaltsplan festgelegt

Ist der Verteidigungsminister überhaupt berechtigt mit der Anzahl der
Soldaten zu spielen? Das Haushaltsrecht liegt ausschließlich beim
Bundestag. Die Bundesregierung versucht hier wieder Ihre Kompetenzen
zu erweitern. Und schlimmer noch, die Bundesregierung versucht die
Bundeswehr mehr und mehr zu einer Armee nach Amerikanischen Vorbild zu
formen.

Was das Grundgesetz vorschreibt scheint niemanden zu
interessieren. Das zeigt auch mal wieder wie zahnlos die Opposition im
Bundestag ist. Sie versteht noch nicht einmal, dass es eigentlich die
ihre Aufgabe wäre dem Verteidigungsminister vorzuschreiben wie groß
die Armee zu sein hat.

Nicht ohne Grund steht das so im Grundgesetz, wir alle wissen was
passieren kann, wenn nur wenige über die Ausrichtung und den Auftrag
einer Armee bestimmen. Der Bundestag wurde hier als Kontrollinstanz
eingerichtet. Aber nach 60 Jahren kann man schnell mal die
eigentlichen Aufgaben vergessen.  

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