Monday, June 20, 2011

Alte Gewohnheiten und bestehende Seilschaften

Die Taz hat am Wochenende einen Interessanten Beitrag veröffentlicht
[1]. In dem decken sie auf, dass die sächsische Polizei bei der NPD
Demo flächendeckend die Daten der Mobilfunkbetreiber ausgewertet hat,
um angebliche Delikte gegen Polizisten zu verfolgen. Wohl gemerkt geht
es hier nur gegen Straftaten gegen Polizisten, nicht die Straftaten
die von Polizisten begangen wurden. Und bei solchen Demonstrationen
ist davon auszugehen, dass auf beiden Seiten Straftaten begangen
werden.

Erstmal finde ich es gut, dass es noch Journalisten gibt, die nicht
nur als DPA Ausdrucker agieren und ihrer eigentlichen Arbeit
nachgehen. Dafür brauchen sie natürlich auch ein Verlag, der ihre
Arbeit unterstützt. Im Moment läuft ein Tarifstreit zwischen den
Journalisten und den Verlegern. NDR Zapp hat in der letzten Ausgabe
darüber berichtet. [2]

Das Brisante daran ist, dass diese Daten auch benutzt wurden, um
andere Straftaten zu verfolgen.
Die Rechtliche Situation sollte eigentlich klar sein, wenn man den
Aussagen von lawblog.de [3] und internet-law.de [4] sind da eigentlich
klar, dass es ein absolutes nogo. Die Polizei hat hier wohl einfach
leuchtende Augen bekommen und handelt einfach wie sie will. Das der
Staat die Pflicht hat Menschen in Deutschland es zu ermöglichen zu
demonstrieren zeigt auch ein Urteil des Berliner Verfassungsgericht,
was das präventive filmen von friedlichen Demonstrationen verbietet
[5]. Ein Filmen der Demonstration, würde nämlich die Demonstranten
einschüchtern und würde somit Einfluss auf eine Demonstration üben.
Die Polizei macht es trotzdem und das flächendeckend. Der Grund ist
klar, sie interessieren sich nicht was die Gesetze sagen. Denn sie
haben keinerlei Sanktionen zu erwarten, wenn sie es dennoch machen.

Genauso läuft es mit den Daten, selbst wenn es verboten sein sollte,
interessiert es die Polizei erstmal nicht. Es wird ersteinmal fröhlich
ausgewertet, egal wie die rechtliche Lage ist. Das der Auftrag hier
von der Staatsanwaltschaft kommt gibt dem ganzen eine extra Brisanz.

Hier werden alte Bekanntschaften genutzt um mal eben eine Anordnung
für die Überwachung zu bekommen. Wenn man sich Mühe gegeben hätte,
dann hätte man bestimmt auch noch die Zustimmung eines Richters
bekommen. Wenn man per Du in der obersten "Führungsebene" ist, dann
kann man das schnell zwischen Kaffeepause und Mittag abzeichnen. Auch
hier gilt wieder. Sollte es verboten sein, ist doch egal, es gibt
sowieso keine Sanktionen. Dann bekommt man eben offiziell einen
Rüffel, aber der Vorgesetzte wird es schon lobend anerkennen, das man
die Grenzen der Gesetze ausnutzt und testet.

Und hier ist doch der Kern des ganzen Problems, es gibt keine
Wirksamen Sanktionen gegen die Strippenzieher. Politiker können
Gesetze erlassen, die gegen das Grundgesetz verstoßen. Staatsanwälte
und Richter haben freie Hand in der Auslegung von angeblichen
Bedrohnungslagen und Polizisten haben bei ihrer Arbeit nichts zu
fürchten, egal wie sie diese ausführen.

Die Justiz wäre jetzt gut beraten hart durchzugreifen. Und sollten sie
den Ernst der Lage noch nicht erkannt haben. Dann sollten sie mal
gucken, wie einige wenige Polizisten den gesamten Ruf der Polizei
ruiniert haben.

Footnotes:
[1]  http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/mal-eben-ausgespaeht/

[2]  http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/zeitungen_zeitschriften/tarifstreit103.html

[3]  http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/06/19/flchendeckende-bespitzelung/

[4]  http://www.internet-law.de/2011/06/funkzellenuberwachung-bei-demonstration.html

[5]  http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verdachtsunabhaengige-Videoueberwachung-von-Demos-in-Berlin-rechtswidrig-1046103.html

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